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Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!
#1 Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!

Grummelt.
Forenbär halt :-)
Pressemitteilung vom 08.12.2021
Neuer Berliner Koalitionsvertrag sieht vor: Erarbeitung und Umsetzung eines Taubenschutzkonzepts mit betreuten Taubenschlägen
Es ist ein Tierschutzthema, das polarisiert: Die richtige biologische Einordnung von Stadttauben (Columba livia forma domestica) und die sich daraus ableitenden Konsequenzen für ihre Behandlung durch den Menschen. Dabei liegt die prekäre Situation deutscher Stadttauben offen zu Tage und vermeintliche Interessenskonflikte wären durch ein bewährtes Konzept erheblich zu minimieren.
Die Berliner Landestierschutzbeauftragte, Dr. Kathrin Herrmann, und ihr Team erhalten täglich Meldungen zu verletzt oder krank aufgefundenen Stadttauben in Gleisbetten, zu Stadttaubennestern auf Dachböden, Balkonen oder Baustellen, zu eingeschlossenen Küken oder Tieren, die sich in Vergrämungsnetzen verfangen haben. Der Stadttaubenschutz in all seinen Facetten ist daher ein Schwerpunktthema der Stabsstelle geworden. Dr. Herrmann: „Nach den klaren Aussagen des neuen Berliner Koalitionsvertrags sind umgehend betreute Taubenschläge zunächst an den bekannten Brennpunkten im Stadtgebiet zu errichten, federführend organisiert durch die Bau-, Ordnungs- und Veterinärbehörden der Bezirke und unterstützt durch erfahrene Ehrenamtliche. Wie langjährige Erfahrungen von funktionierenden Taubenschlägen sowie aktuelle Daten einer bundesweiten Umfrage des Vereins Menschen für Tierrechte zeigen, ist dieses Konzept geeignet, Stadttauben an einen festen Standort zu binden, wo sie artgerecht gefüttert, der Großteil ihres Kots problemlos entsorgt und ihre Eier zum Zweck der Populationskontrolle tierschutzkonform entnommen werden können. So werden auch immense Kosten für Stadtreinigung und Vergrämungsmaßnahmen eingespart. Wir haben die Chance, win-win-Situationen zu schaffen – für Menschen und Tiere!“
Dr. Herrmanns Stabsstelle veröffentlichte außerdem ein neues Gutachten von Dr. med. vet. Jens Hübel und dem juristischen Referenten der Landestierschutzbeauftragten, Dr. iur. Christian Arleth, in dem die biologische Einordnung der Stadttaube (Columba livia forma domestica) als vom Menschen domestiziertes Haustier mit umfangreichen wissenschaftlichen Studien belegt wird und eine Verantwortung deutscher Kommunen zur Versorgung der Stadttauben als verloren gegangenen Haustieren nach geltendem Recht dargelegt wird. Dr. Arleth: „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich und wegen der Haus- und Fundtiereigenschaft von Stadttauben auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht, die tierschutzrechtlichen Halterpflichten nach Paragraf 2 Tierschutzgesetz im Hinblick auf Stadttauben zu erfüllen. Dies gelingt am besten durch die Errichtung betreuter Taubenschläge. Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen. Artikel 31 des Grundgesetzes lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht.“
Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten veröffentlichte zudem eine Stellungnahme mit den fünf drängendsten tierschutzpolitischen Herausforderungen und sandte diese an die verhandelnden Berliner Koalitionäre. Der Schutz der Stadttauben durch die Errichtung von Taubenschlägen in Verantwortung des Landes und der Bezirke wird hier neben weiteren Details auf Platz 2 genannt. Außerdem veranstaltete Dr. Herrmann insgesamt drei Tierschutzforen zum Thema, u.a. mit den beiden Tierärzt:innen und Tauben-Expert:innen Dr. Jens Hübel zu Stadttauben-Mythen und Dr. Doris Quinten zu Erste-Hilfe-Maßnahmen für Stadttauben. Dr. Herrmann: „Mein Team und ich lassen mit weiterer Bildungs- und politischer Arbeit nicht locker, bis das menschengemachte Stadttaubenleid in Berlin beseitigt ist.“
Quelle: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/
Rika
(
Ex-Tierfreund/in - Leider kein Forenmitglied mehr
)
#2 RE: Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!

#3 RE: Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!

Grummelt.
Forenbär halt :-)
Rika
(
Ex-Tierfreund/in - Leider kein Forenmitglied mehr
)
#4 RE: Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!


Mato es gibt bestimmte Arten von Tauben, die schon ewig wild leben. Ich glaube nicht das die von Haustauben abstammen. Die grauen Stadttauben stammen von Haustauben ab, das stimmt.
Aber hier im Bayernwald handelt es sich nicht um die üblichen grauen Stadttauben, sondern sehr hübsche Ringeltauben.
Und das ist eine der wildlebenden Taubenarten, es gibt Taubenvögel die es schon ewig gibt.
Hier die Ringeltaube: https://de.wikipedia.org/wiki/Ringeltaub..._und_Lebensraum
#5 RE: Stadttauben sind keine Wildtiere und bedürfen daher menschlicher Fürsorge!

Die Stadttauben hatten es während den Corona-Lockdowns zusätzlich sehr schwer. Sie kamen in dieser Zeit zu uns auf´s Land, bis die Läden in den Städten wieder öffnen durften und dadurch wieder Futter in den Städten zu finden war.
Die Stadttauben sind stille Leider und sie tun mir unendlich leid. Ich freue mich für sie, wenn es endlich ein Gesetz zum Schutz und Hilfe für die Tauben geben wird.
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